Wir möchten Ihnen mit diesem kleinen Artikel helfen, Klarheit in die Begriffe sowie deren Zusammenhänge zu bringen.
Alle sogenannten Konformitätsbewertungen (offizielle Zertifizierungen, Inspektionen und sonstige gutachterliche Tätigkeiten) basieren seit dem 01. Januar 2010 auf Basis des deutschen Akkreditierungsstellen-Gesetz kurz AkkStelleG.
Abgeleitet wurde dieses AkkStelleG von der EU-Verordnung Nr. 765. Konformitätsbewertungen werden dabei durchgeführt von staatlich zugelassen sogenannten akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen (KBS) - Link zur Datenbank der KBS siehe HIER
Akkreditierte KBS werden zugelassen von der deutschen Aufsichtsbehörde namens DAkkS (Akkreditierungsstelle). Die DAkkS wird repräsentiert durch den Bund, die Länder sowie dem BDI (Bundesverband der deutschen Industrie).
Zielsetzung von Zertifizierungen durch KBS in Deutschland sowie Europe und gleichwohl weltweit ist eine neutrale Nachweisführung von sicheren Produkten sowie deren Anforderungen. Dieser Anforderungen sollen auf einem entsprechenden hohen Niveau in Bezug auf den Schutz des öffentlichen Interesses durch Eigenverantwortung und Eigenkontrolle der Industrie (Marktteilnehmern) realisiert werden.
Dabei soll Sicherheit und Qualität im Allgemeinen, Verbraucher- und Umweltschutz sowie die damit verbundenen Produktmerkmale im Spezifischen - erkennbar und erfüllt sein - während gleichzeitig gewährleistet wird, den freien Warenverkehr nicht über das nach den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Wirtschaftsgemeinschaft oder anderen einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften zulässige Maße hinaus für die am Markt tätigen Unternehmen einzuschränken.
Autor: Prof. Dr. Hamdi
Wissenschaftlicher Leiter TÜO GmbH
Technische Überwachungsorganisation
für Sicherheit|Qualität|Umweltschutz

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