Oftmals werden wir von Kunden gefragt: "Kann ein externer QMB im Unternehmen benannt werden?"
Klare Antwort: Ja… !!!
Ja, weil ... unter Punkt 5.5.2 bereits in der ISO 9001:2008 unter "Beauftragter der obersten Leitung" definiert ist, dass der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) ein "Mitglied der Leitung der Organisation" sein muss. Ein externer QMB in Form eines Externen kann also gleichwohl entweder ein strategisches oder/und ein operatives Mitglied der Leitung sein…
Natürlich ... steht es dem Unternehmen auch frei, einen internen Qualitätsmanagementbeauftragten zu benennen, der von einem externen Experten unterstützt wird. Dabei kann der/die externe Unterstützung auch direkte Tätigkeiten durchführen wie zum Beispiel: Modellierung von Prozessen, Durchführung von Kunden- oder Lieferanten-Audits oder interne QS-Schulungen – oder nur den internen QMB tatkräftig unterstützen.
Letztendlich ist es wie immer eine Frage der Kosten für das Unternehmen!
Um heutzutage kosteneffizient zu agieren, ist es für manche Unternehmen zweckmäßig und sinnvoll auf einen externen QMB zurückzugreifen – in der Norm spricht jedenfalls nicht dagegen!
Autor: Franziska Rein
Externe Management-Beauftragte
GQM - Gesellschaft für Qualitätsmanagement
und Marketing UG (haftungsbeschränkt)

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